In den letzten Jahren haben viele Händler Amazon als profitablen Vertriebskanal für sich entdeckt. Der Marktplatz erleichtert das Teilnehmen durch einen gut gepflegten, für alle Händler verfügbaren, Produktkatalog. Als partizipierender Händler profitiert man von den unter so genannten ASIN1-Nummern zusammengefassten Produktseiten und muss lediglich seine Artikel mit dem Amazon-Katalog abgleichen und seine Preis- und Lieferkonditionen für seine Artikel hinterlegen. Durch dieses, im umgangssprachlichen als "Anhängen" bezeichnete Verhalten, klinkt man sich bei Amazon in das Angebot über die ASIN1 ein und wird automatisch als Verkäufer gelistet.
Da jeder Händler seine eigene Beschreibung für eine ASIN1 in seinem Sellercentral-Portal pflegen kann, wird die Auswahl der öffentlichen Produktbeschreibungen mit Hilfe eines Algorithmus von Zeit zu Zeit durch Amazon nach nicht einseh- oder steuerbaren Kriterien zwischen den Händlern neu vergeben.
Durch die Zusammenführung der Produktseiten ergibt sich für Händler durch das "Anhängen" an eine ASIN1 die Gefahr durch fremde öffentliche Amazon-Produktbeschreibungen in eine abmahngefährdete Situation zu geraten.
Anwaltkanzleien und Blogs bemängeln diesen Missstand in ihren Fachbeiträgen schon länger:
Unter diesen Aspekten birgt der Marktplatz Amazon für Händler die große Herausforderung, die eigenen Angebote täglich auf die korrekten Artikelmerkmale und Kennzeichnungen zu überprüfen.
Die bisherigen Gerichtsurteile sprechen eine klare Sprache: Als Amazon-Händler haften Sie auf dem Marktplatz nicht nur für ihre eigenen, sondern werden ebenfalls für die Verstöße der Konkurrenten und sogar durch Amazon begangene Verstöße einer ASIN1 haftbar gemacht.
Diese Liste bietet nur einen unvollständigen Überblick möglicher Abmahngründe welcher sich Online-Händler täglich aussetzen.
Lesen Sie zum Thema "Abmahnungen auf dem Amazon-Marktpaltz" Artikel von Anwaltskanzleien & Fachblogs:
Händler sind durch die Überwachungspflicht für Artikelbeschreibungen somit stets der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt.
Diese Unkalkulierbarkeit birgt große Gefahren derer sich viele Händler meist erst bewusst werden, wenn die erste Abmahnung aufgrund eines Amazon-Angebots mit hohen Forderungen einging.
Dabei ist es laut verschiedenen Gerichtsurteilen unerheblich ob die Händlerbeschreibung der ASIN1 innerhalb des eigenen SellerCentral korrekt gepflegt ist.
Mehr noch ist der Händler angehalten sämtliche Produktseiten seiner Angebote täglich auf korrekte Angaben zu prüfen.
Amazon bietet seinen partizipierenden Händlern als Anbieter des Marktplatz zudem nur unzureichende Möglichkeiten, die eigenen Angebote auf eine korrekte öffentliche Beschreibungen zu prüfen.
Viele Händlern wissen um dieses Problem und suchen eine einfache und verlässliche Lösung für dieses Problem.